Kommission will Sonntagsarbeitsverbot aufheben: Breite Allianz sagt Nein zum Angriff auf die Sonntagsruhe.

Medienmitteilung der Sonntagsallianz
Bern, 1.9.2023

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat entschieden, die Pa. Iv. Dobler in einer extremen Variante an den Rat zu überweisen. Kommt die Vorlage durch, dann wäre das ganze Arbeitsgesetz, namentlich das Sonntagsarbeitsverbot, nicht mehr anwendbar auf alle Arbeitnehmenden von neugegründeten Unternehmen in den ersten 5 Jahren, sofern eine Form von finanzieller Mitarbeiterbeteiligung (z.B. Erfolgsprämien oder Aktien-Programmen) Lohnbestandteil ist. Das heisst konkret: In den ersten 5 Jahren gäbe es bei diesen Unternehmen in keiner Branche mehr eine Sonntagsruhe. Der Begriff des «Startups», das in der ursprünglichen Version der Initiative gebraucht wurde, ist in der angenommenen Variante gestrichen worden. Die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbot würde also für alle neugegründeten Unternehmen während ganzen 5 Jahren ab Gründung gelten!

Die Sonntagsallianz ist eine breite Koalition von Organisationen von Kirchen, Frauenorganisationen, Fachgesellschaften und Gewerkschaften, die sich für den Schutz des arbeitsfreien Sonntags einsetzen. Der Sonntag dient der gemeinsamen Erholung und Entspannung sowie der Pflege sozialer Kontakte und religiös-kirchlicher Traditionen. Von einer ausgeweiteten Sonntagsarbeit sind nicht nur Familien, Beziehungen mit Kindern, Religionsgemeinschaften, familiäre und nachbarschaftliche Betreuungsverhältnisse betroffen – auch die Gesundheit leidet.

Die Sonntagsallianz ist überzeugt, dass die Sonntagsruhe für die Gesamtgesellschaft erhalten bleiben muss und die Sonntagsarbeit nur in begründeten Fällen erlaubt sein darf, so wie es heute der Fall ist. Das Arbeitsgesetz sieht ein generelles Sonntagsarbeitsverbot vor. Für die Organisationen unserer Allianz ist dieses Verbot nach wie vor nötig und auch begründet. Die Betriebe, die ein dringendes Bedürfnis oder eine technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit nachweisen können, erhalten heute eine Ausnahmebewilligung. Darüber hinaus sehen wir kein Bedürfnis, eine weitere Sonderregelung einzuführen, sondern nur Risiken, die mit einer Ausdehnung der Sonntagsarbeit verbunden sind.

Wir fordern deshalb den Nationalrat auf, dem Geschäft, eine Absage zu erteilen.

Für Rückfragen:

  • Klaus Stadtmueller, Co-Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, president@sgarm-ssmt.ch
  • Gabriela Allemann, Präsidentin Evangelische Frauen Schweiz (EFS), 078 827 04 85
  • Karin Ottiger, Co-Geschäftsleiterin, Schweizerischer Katholischer Frauenbund (SKF), 078 804 17 77
  • Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14
  • Johann Tscherrig, Geschäftsleitung Syna, Leitung Interessens- und Vertragspolitik, 079 611 70 26